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BGB § 1908b Entlassung des Betreuers

BGB § 1908b Entlassung des Betreuers

[ Auszug: (1) Das Vormundschaftsgericht hat den Betreuer zu entlassen, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht mehr gewährleistet ist o ... ]